Seit 1.1.2009 können vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Kinderbetreuung ohne Selbstbehalt bis maximal 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche...
Am 10. März wurde der Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2010 vom Finanzministerium in Begutachtung geschickt. Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen des...
Kinderbetreuungskosten sind ab der Veranlagung 2009 bis zu einem Betrag von 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Voraussetzungen...