Die ÖGK hat Ende November 2023 eine Information zur Berechnung von Verzugszinsen veröffentlicht. Die ÖGK ist verpflichtet, Verzugszinsen für nicht rechtzeitig einbezahlte...
Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die...
Wie zuletzt informiert ( siehe Beitrag aus dem Mai 2021 ), unterstützt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Unternehmen maßgeblich dabei, coronabedingte...